Die Flur

In den Ausführungen zur Entwicklung des römerzeitlichen Gutshofes war bereits darauf hingewiesen worden, wie sehr wir auf archäologische Quellen angewiesen sind, um uns ein Bild von der realen Situation der Landwirtschaft in unserem Raum zu machen, und wie lückenhaft die Forschungslage aus unterschiedlichen Gründen trotz der grossen Zahl von Ausgrabungen auch heute noch ist. In noch viel stärkerem Maße gilt dies für unser Wissen über die Genese der zu diesen ländlichen Wirtschaftsbetrieben gehörigen Flur, hier verstanden als die zu einem Siedlungsverband gehörende und parzellierte landwirtschaftliche Nutzfläche.

Die Pläne von römerzeitlichen Städten wie Trier und Köln, aber auch von kleineren römischen Siedlungen wie Dalheim oder Mamer zeigen deutlich, dass auch in den nordwestlichen Provinzen Landvermessungen nach römischen Prinzipien durchgeführt worden sind. So verwundert es nicht, daß man mit viel Mühe auch im ländlichen Raum Spuren solcher römischen Centuriationen hat nachweisen wollen. Die zur Verfügung stehenden Informationen stammen dabei größtenteils aus der Archäologie (systematische Flurbegehungen, Ausgrabungen, Luftbilduntersuchungen zu einzelnen Gutshöfen). Teilweise wird auch versucht, aus dem in alten Karten ersichtlichen Zustand des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit Rückschlüsse auf die römische Epoche zu gewinnen. Für den südfranzösischen und schweizerischen Raum ist es in der Tat auch gelungen, die römische Landeinteilung zu rekonstrieren. Die bislang belegten Fälle von Centuriationen betreffen allerdings in der Regel römische Kolonien (Orange, Arles, Narbonne, Aix, Carpentras, Avignon, Valence, Augst et Avenches).

Für Nordgallien, wo es solche römischen Koloniestädte nicht gegeben hat, bleiben diese Versuche jedoch bislang ohne grossen Erfolg. Dies heisst nicht, daß es hier keine verbindliche Aufteilung von Grund und Boden gegeben hat, denn eine solche war ja die Grundvoraussetzung für eine korrekte Bewirtschaftung und Verwaltung. Auch der Staat hatte, und sei es nur aus Gründen der Steuerveranlagung, daran ein elementares Interesse. Allerdings scheint es im römerzeitlichen Nordgallien keine einheitliche Vermessung des gesamten Landes gegeben zu haben. Offensichtlich haben verschiedene Vermessungssysteme, vorrömische wie römerzeitliche, nebeneinander existiert. Bislang jedenfalls ist es für den nordgallischen Bereich noch in keinem Fall überzeugend gelungen, für grössere Gebiete die römerzeiliche Flurorganisation nachzuweisen. Möglich wird dies in der Zukunft höchstens dort sein, wo in der nachrömischen Epoche die Landschaft wieder von Wald bedeckt wurde und bis heute geblieben ist. Im Offenland werden nämlich die archäologisch nachweisbaren Spuren solcher Flureinteilungen (z.B. Entwässerungsgräben) durch Solifluktion, Erosion und Überackerung sehr schnell verwischt. Dazu hat in erheblichem Maße auch der Übergang von der für die römische Zeit ja bekanntlicherweise charakteristischen Einzelhofstruktur zur dörflichen Siedlungsweise des Mittelalters beigetragen, der die Flurform natürlich tiefgreifend verändert hat.

Auch die schriftlichen Quellen schweigen zur Frage der Flurgrösse und Flureinteilung in Gallien fast völlig. Lediglich der spätantike Schriftsteller Ausonius erwähnt in einem Brief ein ihm gehörendes herediolum, also ein ererbten Kleingut, in der Nähe von Bordeaux mit etwa 1050 römischen jugera, also rund 260 Hektar. Allerdings könnte es sich bei dem von ihm verwendeten Diminutif auch um eine ironische Wendung handeln.

Es ist angesicht all dieser Schwierigkeiten daher nicht weiter erstaunlich, daß in der bisherigen Forschung extrem unterschiedliche Durchschnittsgrössen für die Wirtschaftsflächen landwirtschaftlicher Betriebe genannt werden, die Angaben schwanken zwischen 200 und 1000 Hektar pro Betrieb. Zur Zeit lässt sich nur soviel mit einiger Sicherheit sagen:

Die moderne Geographie unterscheidet zwei Arten der Landschaftseinteilung durch den Menschen: einerseits das sogenannte openfield, bei dem lediglich die unterschiedliche Bepflanzung und darüber hinaus höchstens ein schmales Gräbchen die einzelnen Feldparzellen von einander trennt (Moderne Beispiele hierfür sind die Landschaften der Picardie und der Champagne), andererseits der sogenannte bocage, in dem die Feldparzellen durch massive materielle Begrenzungen (Steinmauern, Hecken, Holzzäune etc.) klar von einander getrennt sind).

Was das Ausssehen der römerzeitlichen Agrarlandschaft anbetrifft, so sind die Informationen in den schriftlichen Quellen spärlich und darüberhinaus wiedersprüchlich. Der im ersten Teil unserer Untersuchung bereits vorgestellte Agrarschriftsteller Varro berichtet über vier verschiede Arten der Abgrenzung von Feldern, nämlich durch Hecken, durch Holzpalissaden, durch Gräben in Kombination mit kleinen Erdwällen sowie durch Steinmauern. Für Gallien stammt der einzige literarische Beleg für einer solchen bocage-Landschaft von Iulius Caesar. Ihm zufolge grenzten die Nervier (die keltischen Bewohner des heutigen Hainaut in Belgien) ihre Felder durch dichte Hecken ab, die für die feindliche Kavallerie schwer zu überwindende Hindernisse darstellten. Demgegenüber erwähnen spätantike Texte zur heutigen Landschaft Beauce campi, also grosse, weiträumige Ackerflächen, die eher einer offenen openfield-Landschaft entsprochen haben dürften.