Grob gesprochen lassen sich die Informationsquellen, welche uns bei der Untersuchung der römerzeitlichen Landwirtschaft zur Verfügung stehen, in drei Kategorien einteilen: schriftliche Quellen, Bildquellen und archäologische Quellen. Da es sich um ein komplexes Thema mit vielen unterschiedlichen Aspekten handelt, müssen wir, wenn wir ein einigermaßen kohärentes Bild erhalten wollen, auch sehr unterschiedliche Quellen heranziehen, da jede Quellenart uns nur einige der zahlreichen Aspekte des Themas erschließen läßt.
Erwähnen muß man zunächst zahlreiche literarische Beschreibungen einzelner Villen, wie sie für das römische Italien der späten Republik und der frühen Kaiserzeit bei Autoren wie Cicero, Catull, Vergil oder dem jüngeren Plinius zu finden sind, für die Spätantike und zum Teil direkt unser Gebiet betreffend dann etwa bei Schriftstellern wie Ausonius oder Sidonius Appolinaris. Sehr interessant sind auch die Hinweise im sogenannten Satyricon des Petronius, einem satirischen Roman über den neureichen Emporkömmling Trimalchio, verfaßt um die Mitte des ersten Jahrhunderts n. Chr.. Wir wollen uns dagegen etwas näher mit einer Sonderform der römischen Literatur beschäftigen, den sogenannten Fachschriftstellern. Zu ihnen gehören neben den agrimensores, einer Sammlung von Fachschriften römischer Landvermesser, die zahlreiche Hinweise auf die Methoden zur Vermessung einzelner Landgüter sowie zur Feldeinteilung enthalten, auch die für unser Thema besonders wichtigen sogenannten Agrarschriftsteller Cato, Varro und Columella.
M. Porcius Cato:
Sein Werk de agri cultura verfaßte Cato in der ersten Hälfte des zweiten Jahrhunderts v. Chr., also in der wohl entscheidensten Umbruchphase der römischen Geschichte überhaupt. Der zweite punische Krieg war von Rom eben siegreich beendet worden, das zähe Ringen um die Vorherrschaft im Mittelmeerraum blieb aber nicht ohne Auswirkungen auf die innere Verfassung des ehemaligen Stadtstaates, der jetzt zur Weltmacht geworden war. Die kleinen unabhängigen Bauern, die ja das Gros der römischen Armee stellten, waren durch die lange Phasen der Abwesenheit von ihren Höfen in den Ruin getrieben worden. Sie mußten ihre Höfe aufgeben, es entstanden in Italien jetzt zunehmend immer größere Großgrundbesitze, sogenannte latifundia. Cato, selbst ein praktizierender Landwirt, bedauerte diese Entwicklung. Sein Werk ist eine eher konfuse Ansammlung von Ratschlägen, Ideen und Moralsentenzen, in denen er den Niedergang der alten Werte und Tugenden bedauert, die Rom groß gemacht hatten. Von der eigentlichen villa findet sich bei Cato nichts, den diese typische Form des Agrarbetriebs entsteht eben erst im und durch den Prozeß der Verdrängung des Kleinbauerntums.
Marcus Terrentius Varro:
Geboren 116 v. Chr. entweder in Rom oder in der sabinischen Kleinstadt Reate, wuchs Varro als Angehöriger eines der angesehensten Plebejergeschlechter Roms auf. Als er im Jahre 27 v. Chr. im Alter von fast 90 Jahren starb, hinterließ er etwa 75 Schriften der unterschiedlichsten Gattungen, von denen leider fast alles verloren ist. Dabei hatte er keineswegs nur ein zurückgezogenes Leben als Stubengelehrter verbracht, sondern im Gegenteil in Rom eine durchaus beachtliche politische Karriere verfolgt, die er noch vor 67 v. Chr. mit der Praetur krönte. An seinem Werk über die Landwirtschaft begann er nach eigener Aussage als Achzigjähriger zu schreiben, also wohl im Jahre 37 v. Chr. Das Werk selbst zeigt deutliche Spuren einer hastigen Abfassung, offenbar ist der Autor nicht mehr zu einer dringend notwendigen Überarbeitung gekommen. Wer lernen wollte, wie ein Gutsbetrieb am wirtschaftlichsten zu führen war, las besser Cato oder Columella als Varro. Für unser Thema dagegen ist sein Werk, vielleicht gerade weil es ihr an Systematik mangelt, von großem Interesse. Lesenswert sind insbesondere die Passagen über den Gutshof und seine Wasserversorgung (c.11,2), über den Standort des Gutshofes und die Himmelsrichtung, in die er zu legen ist (c 12, 1) sowie über die Aufgliederung der Wirtschaftsgebäude (c. 13, 1-7). Faßt man die Bemerkungen Varros zur villa zusammen, so ergeben sich folgende Aussagen:
Lucius Iunius Moderatus Columella:
Geboren im Municipium Gades (dem heutigen Cadiz) in Spanien, war Columella Angehöriger des Ritterstandes. Dafür spricht unter anderem seine Militärkarriere, die als tribunus militum der VI., in Syrien stationierten Legion um 35 n. Chr. abschloß. Er ließ sich daraufhin als Grundbesitzer und experimentierender Landwirt in der Nähe von Rom nieder, genauer bei der früheren etruskischen Stadt Caere, etwa 45 km nordöstlich von Rom. Unter den Kaisern Claudius und Nero stand er in enger Verbindung zu geistig und politisch führenden Figuren seiner Zeit, etwa zum Philosophen Seneca. Sein Werk verrät eine sorgfältige Schulung durch den grammatischen und rhetorischen Unterricht. Das einzige von ihm erhaltene Werk, die wohl um die Mitte des ersten Jahrhunderts n. Chr. entstandene Schrift de re rustica ist ein in mehreren Hinsichten bemerkenswertes Werk von hohem literarischem Anspruch. Es ist nicht bloß Sachbuch zur gelegentlichen Konsultierung, sondern ein Werk, das den erfolgreichen Versuch macht, seinen Gegenstand, die Landwirschaft, auch einem anspruchsvollen Leser nahezubringen, ohne im geringsten von sachlichen Feststellungen abzuweichen. Darüber hinaus ist es in einer Art und Weise geschrieben, die deutlich mach, daß der Autor selbst von seiner Sache begeistert ist.
In Columellas Werk finden sich mehrere Passagen, die von direktem Interesse in Bezug auf unser Thema sind. Es handelt sich dabei vor allem um die Passagen über die Lage des Hauses (Buch I, Kapitel 6), über den Gutsverwalter (Buch XI, Kapitel 1) sowie allgemeine Bemerkungen über das Hauswesen und die Pflichten der Verwaltersfrau (Buch XII, Kapitel 1).
Vitruvius:
Eine besondere Stellung in der Forschungsgeschichte zur römischen villa nehmen seit jeher die zehn Bücher des Vitruvius ein. Dies verwundert nicht, handelt es sich doch dabei um das einzige aus dem Altertum erhaltene Werk über Architektur, ein Buch, das zum Zeitpunkt seines Erscheinens insofern etwas völlig Neues darstellte, als es als erstes die Architektur in ihrer Gesamtheit behandelte. Über den Verfasser wissen wir nicht sehr viel, entgegen den Gepflogenheiten nennen die Handschriften sowohl als auch die antiken Autoren, die ihn zitieren, uns lediglich den Gentilnamen Vitruvius. Nur aus dem Werk selbst ergeben sich einige spärlichen Anhaltspunkte zum Autor. Sie erlauben, sein Geburtsjahr um 84 v. Chr. anzusetzen. Der Verfasser erhielt eine sorgfältige Ausbildung als Architekt, d.h. im Sinne der Antike als Ingenieur. Er gehörte zum Stab Caesars, leitet in seinem Auftrag den Bau von Kriegsmaschinen. Nach Caesars Tod im Jahre 44 v. Chr. trat er in den Dienst des Augustus, quittierte den Militärdienst aber vor 33 v. Chr.. Über sein weiteres Leben wissen wir nichts. Sein Werk hat er nach seiner Emeritierung vom Militärdienst verfaßt, erschienen ist es spätestens im Jahre 14 v. Chr.. Vitruvius gibt jedoch keinen Idealplan für eine villa an, er stellt lediglich wichtige allgemeine Prinzipien zusammen, die gute Architektur von schlechter unterscheiden. Fassen wir seine Ausführungen zur villa zusammen, so ergeben sich folgende Aussagen: * Die Anlage ist - wie schon bei Varro - ein Mischbetrieb der Viehzucht und Landwirtschaft gleichzeitig betreibt.
Für denjenigen, der sich mit der villa in unserem Raum näher beschäftigen will, weisen jedoch alle diese schriftlichen Quellen, so interessant sie auch sein mögen, einen großen Mangel auf: sie wurden alle vor der Mitte des ersten Jahrhunderts n. Chr. verfaßt und betreffen außerdem nur Italien. Wie wir noch sehen werden, wird die villa rustica in Gallien aber erst in der zweiten Hälfte des ersten Jahrhunderts n. Chr. zur wichtigsten Siedlungsform im ländlichen Raum.
Hierbei handelt es sich um eine Quellengattung, die für unser Thema in sehr viel größerer Zahl zur Verfügung steht, als man das auf den ersten Blick annehmen könnte. Abbildungen von römerzeitlichen Villenanlagen oder von Teilen solcher Anlagen finden sich auf Wandmalereien, auf Mosaiken und, seltener zwar, auch in anderen künstlerischen Zusammenhängen, etwa auf Steinreliefs von Grabdenkmälern oder auf Stuckarbeiten, die Teil der Innendekoration von Wohnräumen waren.
Leider werden die Bildquellen zur villa immer noch eher nebenbei, hauptsächlich zu Illustrationszwecken herangezogen. Studien, die den ganzen Informationsgehalt dieser Quellengattung ausschöpfen, sind immer noch sehr selten. Dabei bieten Bildquellen die einzige Möglichkeit, uns eine Vorstellung vom wirklichen Aussehen dieser Gebäude in ihrem vollständigen Zustand zu machen. Wir dürfen nicht vergessen, daß bei Augrabungen in der Regel nur mehr die untersten Lagen des aufgehenden Mauerwerks aufgefunden werden, in zahlreichen Fällen und gerade in unseren Breitengraden sogar oft nur noch die Fundamente. Die Archäologie liefert also in der Regel lediglich Grundrißpläne, oft sind nicht einmal mehr die Laufflächen des Erdgeschosses erhalten. Die Rekonstruktion des Gesamtgebäudes bleibt also in den meisten Fällen Hypothese. Beim Versuch, diese Rekonstruktionen auf einigermaßen sichere Grundlagen zu stellen, sind natürlich antike Darstellungen eine große Hilfe.
Mosaiken mit Villenabbildungen finden sich zunächst in Villenanlagen selbst, darüber hinaus und noch häufiger in Stadthäusern und öffentlichen Gebäuden, in der Spätantike dann auch in christlichen Kirchen. Besonders bekannt und dies zu Recht sind die nordafrikanischen Beispiele, wie etwa die Mosaiken von Tabarka (Tunesien) oder das Julius-Mosaik aus Carthago (Tunesien). Der Eindruck, den diese nordafrikanischen Mosaiken liefern, spiegelt allerdings die Endphase der Villenarchitektur, denn die meisten dieser Beispiele stammen aus dem 3. und 4. Jh. n. Chr., eine Reihe sogar aus noch späteren Zusammenhängen.
Die wichtigsten Beispiele für Wandmalereien mit Darstellungen von Villen stammen dagegen aus Italien. Sie sind in der Regel auch früher zu datieren als die nordafrikanischen Mosaiken, angefangen mit den gut erhaltenen Bildern privater Wohnhäuser des ersten Jh. n. Chr. in Pompeji , etwa aus dem Haus des Fronto oder dem Haus der Fortuna Piccola. Andere Beispiele liegen aus Stabiae, aus Villen entlang der via Appia und aus Rom selber vor. Ein weiteres, für uns besonders interessantes Beispiel stammt dagegen aus Trier.
Auch Steinreliefs, die in Zusammenhang mit Grabdenkmälern stehen, zeigen manchmal Darstellungen von Villen oder von Teilen von Villenanlagen. Beispiele gibt es aus dem gesamten Reichsgebiet, auch aus unserem engeren Untersuchungsgebiet, etwa vom Titelberg, aus Igel, Neumagen oder dem Raum um Arlon.
Dennoch gilt es für den Historiker und Archäologen auch bei der Benutzung von Bildquellen niemals eine gesunde kritische Einstellung abzulegen. Bilder sind, genauso wie Texte oder Ausgrabungsbefunde, niemals eine objektive Wiedergabe der Wirklichkeit. Bilder ganz allgemein - und für Darstellungen aus dem Altertum gilt dies vielleicht in besonderem Maße - sind immer in einem bestimmten kulturellen und sozialen Kontext zu sehen. Sie unterliegen künstlerischen aber auch sozialen Konventionen, die man kennen muß, um sie richtig zu deuten. In unserem Fall heißt das z. B., daß die dargestellten Villen fast alle der obersten Kategorie - in Bezug auf Größe, Ausstattung usw. - angehören. Außerdem muß man in Betracht ziehen, daß die Künstler durch ihr Material (z.B. beim Mosaiklegen) in ihren Ausdrucksfähigkeiten zum Teil eingeschränkt wurden und daß es sich wohl zum größten Teil um Stadtbewohner handelte, die eher den allgemeinen Eindruck als die einzelnen Details der Anlagen im Auge hatten. So steht etwa in den afrikanischen Mosaikdarstellungen ganz deutlich die Ansicht der Hauptfassade im Vordergrund, andere Aspekte der Architektur werden eher nebenbei dargestellt oder sogar völlig beiseite gelassen.
Wie wir bereits wissen, war die Siedlungslandschaft außerhalb der Städte in römischer Zeit nicht wie heute durch Dörfer, sondern durch einzeln gelegene Gutshöfe geprägt. Eine wesentliche Voraussetzung für gesicherte Aussagen zur Siedlungsgeographie und zur Struktur der römerzeitlichen Landschaft ist daher die möglichst vollständige und flächendeckende Erfassung von Siedlungsstellen. Die Aussagekraft solcher Landesaufnahmen ist natürlich stets abhängig von der Intensität, mit der die jeweilige Landschaft wissenschaftlich untersucht wird und von den hierbei verwendeten Methoden.
Methoden zur Entdeckung von antiken Siedlungstellen
Die drei bekanntesten und für unser Thema wichtigsten Methoden, die ein Aufspüren antiker Siedlungsplätze ermöglichen, seien hier kurz angesprochen. Es handelt sich um die Flurbegehung und die Toponymie (d.h. die Flur- und Ortsnamenskunde) auf der einen, um die Luftbildarchäologie auf der anderen Seite.
Bei der Flurbegehung werden Siedlungsstellen dadurch entdeckt, daß an der Oberfläche liegende Steine oder anderes archäologisches Fundmaterial ihre Lage verraten. Diese Methode ist die älteste und zugleich einfachste, setzt sie doch keinerlei technische Voraussetzungen voraus, sondern lediglich Geduld, körperliche Ausdauer und ein geschultes Auge. Allerdings ist sie auch die langwierigste, weil zur Erfassung großer Siedlungsräume natürlich unzählige Stunden der Feldbegehung notwendig sind. Man sollte nicht übersehen, daß die Resultate von Feldbegehungen darüber hinaus in hohem Masse auch von äußeren Faktoren abhängig sind, etwa von der Art der landwirtschaftlichen Nutzung der begangenen Flächen (Wiesen und Wald bieten gegenüber Ackerland nur geringe Chancen für das Aufspüren von Fundstellen) sowie von der Oberflächengestaltung.
Auch die Orts- und Flurnamen werden seit dem Beginn der wissenschaftlichen archäologischen Forschung zur Entdeckung von Siedlungsstellen herangezogen. Lange Zeit hat man geglaubt, Ortsnamen, die auf die gallorömische Endung -acus oder -acum auslaufen, aus der heute meist -ac oder -ach ( z.B. Mompach, Niederwampach, Echternach) bzw. je nach Region ein -y oder -ay geworden ist (etwa Montigny, Russigny), systematisch mit der Villa eines großen Domänenbesitzes in Zusammenhang bringen zu können. Dabei ging man davon aus, die Endung -acum bedeute Besitz des, die vorhergehenden Silben seien vom Namen des Erstbesitzers abgeleitet. Die Forschung ging noch bis in die 40er Jahre unseres Jahrhunderts sogar so weit, die Grenzen der späteren Pfarrbezirke mit denen der Gutsbezirke als größtenteils identisch anzusehen. Wir wissen dagegen heute, daß die meisten dieser -acum-Namen erst in der Spätantike und im frühen Mittelalter entstanden sind. Außerdem legt die philologische Forschung heute nahe, der Endung -acum eher die allgemeinere Bedeutung Ort zuzuschreiben (Demnach würde also Montigny nicht Besitz des Montanus bedeuten, sondern eher Ort am Berg, hochgelegener Ort).
Etwas zuverlässiger, aber immer noch mit Vorsicht zu betrachten, sind Flurnamen. Zunächst verweisen bestimmte Flurbezeichnungen, etwa die vom lateinischen Wort für Gemäuer abgeleitete Mecher, Miecher, op Mecheren op Mies, oder aber Bezeichnungen wie op Maueren, op den aalen Steng, Steerausch direkt auf das Vorhandensein alter Bausubstanz hin, die nicht immer römerzeitlich sein muß, es in den meisten Fällen aber ist. Auch Flurnamen, die im Zusammenhang mit der Präsenz römischen Dachziegel stehen, wie etwa Roudfeld, op rouden Zillen sind in der Regel eindeutig als Zeichen für das Vorhandensein eines römerzeitlichen Gebäudes zu werten. Für den luxemburgischen Raum gibt es noch eine weitere Flurbezeichnung, die als deutliches Indiz für ein römerzeitliches Gebäude gewertet werden kann, nämlich Uecht, besonders natürlich in Zusammensetzungen wie Steinuecht oder Rouduecht.
Die erst seit dem zweiten Weltkrieg und verstärkt seit dem Ende der sechziger Jahre eingesetzte Luftbildarchäologie hat zu einer erheblichen Vermehrung der Zahl der bekannten archäologischen Fundstellen allgemein und der römischen Gutshöfe im besonderen geführt. Bekannt sind vor allem die spektakulären Resultate von Roger Agache in Nordfrankreich, besonders in der Picardie. Begünstigt durch die landschaftlichen Gegebenheiten (große Ebenen) wie durch die heutigen landwirtschaftlichen Strukturen (große, zusammenhängende Ackerflächen, wenig Weideland, fast kein Wald) gelang hier der Nachweis, daß seit dem 2. Jh. n. Chr. die Landschaft durch ein Netz von Großvillen geprägt war. Die Luftbilder liefern zudem die Grundrisse zahlreicher vollständiger Gutshofanlagen mit Haupt- und Nebengebäuden.
Allerdings dürfen die Ergebnisse Agaches nicht ohne weiteres auf die übrigen Gebiete Nordgalliens übertragen werden. Leider verfügen wir für viele andere Regionen nicht über solche zusammenhängenden Arbeiten. Somit stößt man, wenn man Aussagen über die Siedlungsgeographie größerer Gebiete, etwa einer römischen Provinz, machen will, auf die Schwierigkeit, abzuschätzen, inwieweit besonders gut untersuchte Teilräume repräsentativ für das Gesamtgebiet sind oder eben auch nicht.
Außerdem sollte nicht übersehen werden, daß mit den beschriebenen Methoden zwar Siedlungsstellen entdeckt werden, aber nur in seltenen Fällen ihre genaue Zeitstellung bestimmt oder ihre innere Entwicklung näher erfaßt werden können. So ist z.B. meistens nicht ohne weiteres erkennbar, welche römischen Gutshöfe in einer über vier Jahrhunderte besiedelten Landschaft gleichzeitig bestanden haben und welche nicht. Noch ungünstiger sind die Voraussetzungen, wenn es darum geht, weitergehende Fragen, wie etwa die nach der Wirtschaftsfläche eines Hofes, seiner Betriebsstruktur, der Zahl der Bewohner usw. zu klären.
Die Archäologen haben in den letzten Jahrzehnten eine große Zahl von römischen Gutshöfen entdeckt. Wie viele genau, vermag niemand zu sagen. Insgesamt dürfte die Zahl aber für das gesamte Römische Reich sicher in die Zehntausende gehen. Allein für Britannien waren schon 1976 mehr als 600 bekannt, für Gallien dürfte die Zahl weit höher liegen. Für Belgien etwa listet die letzte Zusammenstellung von 1950 bereits rund 350 Villen auf. Ein 1992 erschienenes Werk über die Siedlungsstruktur Nordgalliens in der Spätantike erfaßt allein für das späte 3. und 4. Jh. n. Chr. über 1000 Siedlungsstellen im ländlichen Raum. Die dem 1989 erschienenen Buch von Heinz Heinen über Trier und das Trevererland beigelegte Karte listet für das Treverergebiet 169 Villenanlagen auf, die Karte ist aber mit Sicherheit bei weitem nicht vollständig. Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll, daß gerade für die westlichen Provinzen des Römischen Reiches die archäologischen Quellen die bei weitem größte Quellengruppe sind, darüber hinaus auch die einzige, deren Zahl sich Jahr für Jahr noch vergrößert.
Auf den ersten Blick könnte man also meinen, die Archäologie müßte eigentlich alle unsere Fragen zu den römerzeitlichen Gutshöfen anstandslos beantworten können. Leider ist dem aber nicht so und dies aus mehreren Gründen, von denen einige mit der Natur des archäologischen Quellenmaterials selbst, andere aber mit den archäologischen Methoden und der Forschungsgeschichte zusammenhängen.
Zunächst einmal können bei Ausgrabungen in der Regel nur noch die Fundamente und - in günstigen Fällen - die ersten Lagen des aufgehenden Mauerwerks untersucht werden. Die Archäologie liefert also in der Regel Grundrisse, die natürlich weiterer Interpretation bedürfen. Negativer noch wirken sich aber von den Archäologen quasi selbstgemachte Lücken in unserer Information aus. Ausgrabungen von Villenanlagen haben sich sehr lange Zeit nur auf einen Teil derselben konzentriert, nämlich auf das sogenannte Hauptgebäude, in anderen Worten das Wohnhaus. Die übrigen Teile, die sogenannten Nebengebäude, also alle Gebäude mit wirtschaftlicher Funktion, interessierten entweder nur am Rande oder wurden überhaupt nicht untersucht. Daß dies auch für Luxemburg galt und zum Teil immer noch gilt, zeigen die Beispiele der letzten Jahre, etwa die Ausgrabungen in der villa von Walferdingen oder in derjenigen von Vichten. Auch bei der villa von Echternach kennen wir ja bislang lediglich das palastartige Wohngebäude. Daß zu dieser Anlage ebenfalls ein riesiger Wirtschaftshof gehörte, wissen wir zwar durch die Luftbilder, untersucht wurde dieser Teil aber bislang noch nicht.
Eine zweites Problem bei der Auswertung der Ausgrabungsergebnisse, vor allem derjenigen älteren Datums, ist die Datierung. Sehr lange Zeit wurden die untersuchten Wohngebäude als ein von Anfang bis zum Ende der Besiedlung einheitlich bestehendes Ganzes betrachtet, bei dem es nur darum ging, die Funktion der einzelnen Räume einigermaßen zu bestimmen und durch Münzfunde den Zeitpunkt der Erbauung und der Auflassung festzulegen. Erst nach und nach ist man sich der Tatsache bewußt geworden, daß Villenanlagen insgesamt stets eine innere Entwicklungsgeschichte haben, daß also mit Erweiterungen bzw. Verkleinerungen aber auch mit Umbau und Umfunktionierung einzelner Teile zu rechnen ist. Diese innere Chronologie der einzelnen Gebäude und der gesamten Anlage nachzuvollziehen, ist aber bei Altgrabungen in der Regel nicht mehr möglich.