Auf die Frage, was denn überhaupt eine villa rustica in der römischen Zeit gewesen sei, lassen sich zweierlei Arten von Antworten geben. Die erste Möglichkeit besteht in einer Definition, also einer kurzen und klaren Aussage darüber, was das Wort villa bedeutet, ergänzt durch eine Reihe von Beispielen auf die der Begriff anwendbar ist.
Eine zweite, weit komplexere Art der Antwort besteht in der Beschreibung der villa als architektonisches, wirtschaftliches und soziales Phänomen innerhalb eines bestimmten geschichtlichen Zusammenhangs. Diesen zweiten, etwas mühsameren aber dafür um so lohnenswerteren Weg wollen wir versuchen innerhalb diese Beitragsreihe zu beschreiten. Doch damit ist die berechtigte Forderung nach einer knappen, einleitenden Definition noch nicht abgetan. Mit ihr wollen wir anfangen:
Die römische villa rustica ist eine Siedlungsstelle im ländlichen Raum, welche gleichzeitig sowohl als Wohnung wie auch zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
Bei der villa handelt es sich also um eine Siedlungsstelle im ländlichen Raum. Die Redewendung in villa wird von den römischen Schriftstellern in der Tat sehr häufig im Sinne von "auf dem Lande" verwendet. Dies wird verständlich, wenn wir wissen, daß sich der ländliche Raum in antiker Zeit im Römischen Reich allgemein und in Gallien im besonderen von dem sich uns heute bietenden Bild grundsätzlich unterschied. Das Siedlungsbild bestimmten in der Antike nicht die heute typischen Dörfer und Weiler, in denen mehrere Wohn- und Familieneinheiten zusammengefaßt sind. Diese sind erst seit dem frühen Mittelalter entstanden. Prägend für das Landschaftsbild des Altertums und insbesondere der römischen Epoche waren vielmehr zahlreiche in Streulage isoliert von einander gelegene Einzelgehöfte.
Die römische villa dient als Wohnung. Hier ist zunächst einmal ein weitverbreitetes Mißverständnis auszuräumen. Wenn man vom römischen Wohnungswesen spricht, denken viele Menschen in erster Linie, fast automatisch, an die bekannten römischen Häuser aus Pompeji und den anderen römischen Kleinstädten am Golf von Neapel, die beim Ausbruch des Vesuv im Jahre 79 n. Chr. verschüttet und somit außergewöhnlich gut erhalten geblieben sind. Man muß sich jedoch klar vor Augen halten, daß es sich dabei um Stadthäuser handelt, deren Architektur sowohl italische wie hellenistische Einflüssen zugrundeliegen und die hinsichtlich ihre Grundrisse stark geprägt sind durch die Einteilung des Stadtgebietes in sehr tiefe, dafür aber relativ schmale Parzellen.
Diese Einschränkung der gestalterischen Möglichkeiten bestand auf dem Lande natürlich nicht. Wir müssen hier also prinzipiell mit einer sehr viel größeren Typenvielfalt der architektonischen Grundmodelle rechnen als im städtischen Raum.
Die römische villa dient ebenfalls wirtschaftlichen Zwecken. Im ländlichen Raum denken wir dabei natürlich in erster Linie an die Landwirtschaft. In der Tat verwenden die römischen Schriftsteller, die über Landwirtschaft schreiben, den Ausdruck villa stereotyp für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Zu jeder villa gehört folglich immer auch ein fundus, also ein landwirtschaftlich zu nutzender Grundbesitz. Wir sollten aber im Auge behalten, daß auch andere, mit der Landwirtschaft nur indirekt in Beziehung stehende wirtschaftliche Aktivitäten in Frage kommen könnten.
Aus der soeben beschriebenen Doppelfunktion der villa ergibt sich eine weitere Eigenschaft, die in der Definition nicht direkt angesprochen wurde: Die römische Villa ist nicht ein Einzelgebäude, sondern stets ein Ansammlung, eine mehr oder weniger große Zahl unterschiedlicher Gebäude mit unterschiedlicher Funktion, die jedoch direkt miteinander zusammenhängen, nur als Ganzes ihren Zweck erfüllen und, jedenfalls in den meisten Fällen, auch in eine Gesamtkonzeption eingebunden sind. In der archäologischen Fachliteratur wird der zu Wohnzwecken genutzte Teil einer villa häufig mit dem Begriff pars urbana, die Anlagen mit wirtschaftlicher Funktion als pars rustica bezeichnet.
Soweit zur einleitenden Definition des Begriffs villa rustica. Versucht man nun, diesen ins Deutsche zu übersetzen, so kommen mehrere mögliche Entsprechungen in Frage: Landhaus oder Bauernhaus bzw. Bauernhof. Weitaus besser geeignet erscheint jedoch der Begriff Gutshof, da er der Doppelfunktion der villa als Wohnsitz und Wirtschaftsbetrieb Rechnung trägt. Gleichzeitig trägt er durch seinen Anklang an die neuzeitliche Gutswirtschaft in den früheren deutschen Ostgebieten mit ihren stark ausgeprägten sozialen Unterschieden zwischen Gutsherren und teilweise abhängigen Landarbeitern auch den gewaltigen Unterschieden zwischen den mittelalterlichen Bauerngesellschaften und den antiken Verhältnissen Rechnung und hält somit ausreichend Abstand zu den sich erst seit dem Frühmittelalter herausbildenen Sozial- und Rechtsverhältnissen der "bäuerlichen" Dorfgemeinschaft.